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RFH, 07.02.1928 - II A 21/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG München, 04.02.2009 - 4 K 2980/05
Bei Kettenerwerb eines Grundstücks "Rückveräußerung" durch den letzten Erwerber …
Ein Fall des steuerneutralen Rückerwerbs gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG liegt in den Fällen eines Kettengeschäfts grundsätzlich nur unter der Voraussetzung vor, dass neben dem Erwerbsgeschäft zwischen dem Erwerber und dem Dritten auch das vorgelagerte Erwerbsgeschäft zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer rückgängig gemacht wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 7. Februar 1928 II A 21/28, RStBl 1928, 103). - BFH, 06.05.1969 - II 87/64
Grunderwerbsteuererstattung - Nichterhebung - Auslösender Rückerwerb - …
Die gleichfalls vorgeschriebene Erstattung der Steuer für den vorausgegangenen schuldrechtlichen (oder auch dinglichen) Erwerbsvorgang rechtfertigt sich nur, weil auch dieser Erwerbsvorgang -- wie in § 17 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gleichlaufend vorgesehen -- beseitigt worden sein muß (vgl. bereits zu § 23 Abs. 1 Buchst. a Nr. 3 GrEStG 1919 Urteil des RFH II A 21/28 vom 7. Februar 1928, RFH 23, 7). - BFH, 14.06.1961 - II 33/59 U
Voraussetzungen für die Erstattung der Grunderwerbsteuer
Siehe dazu das Urteil des Reichsfinanzhofs II A 21/28 vom 7. Februar 1928 (RStBl 1928 S. 103, Slg. Bd. 23 S. 7); Entsprechendes gilt auch, wenn die Kaufverträge aufgehoben werden und die Rückübertragung unmittelbar von dem zweiten Erwerber auf den ersten Veräußerer stattfindet.